Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Feuerwerksdienstleistungen – Strelitz Pyro

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Strelitz Pyro über die Planung und Durchführung von Feuerwerken sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot durch Strelitz Pyro schriftlich bestätigt wurde. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot. Geringfügige Änderungen aus sicherheits-, genehmigungs- oder wetterbedingten Gründen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro und ergeben sich aus dem bestätigten Angebot. Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

50 % des vereinbarten Gesamtpreises sind als Vorkasse nach Vertragsabschluss fällig. Die restlichen 50 % sind spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Strelitz Pyro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren. Da bei Feuerwerken bereits frühzeitig Planung, Materialreservierung und Genehmigungen anfallen, entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten:

– bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
– 30 bis 59 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
– weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in jedem Fall zu begleichen.

7. Rücktritt durch Strelitz Pyro

Strelitz Pyro ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden, sicherheitsrelevante Gründe vorliegen oder höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

8. Genehmigungen & Mitwirkungspflichten

Strelitz Pyro übernimmt – sofern vereinbart – die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

9. Haftung

Strelitz Pyro haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für wetterbedingte Einschränkungen oder behördliche Auflagen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien von ihren Leistungspflichten.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.